Für die Windenergie an Land fordert EWE ein Ausbauprogramm, mit dem insbesondere die Hemmnisse bei der Flächenverfügbarkeit, den Genehmigungsverfahren sowie beim Artenzschutzrecht behoben werden.
Die Flächenverfügbarkeit sollte bundesweit mindestens 2% betragen. In den norddeutschen Bundesländern sind aufgrund der guten Standortbedingungen auch höhere Flächenanteile sinnvoll. Zentral und verbindlich sollte vorgegeben werden, in welcher Gemeinde welche geeigneten Flächen ausgewiesen werden müssen. Und: Die Bundesländer, die Sonderregelungen zu Mindestabständen eingeführt haben, müssen diese wieder abschaffen. Dies fördert einen bundesweiten Ausbau und die gerechte regionale Verteilung der Auswirkungen der Energiewende.
Die durchschnittliche Genehmigungsdauer von Windprojekten beläuft sich auf rund 2 Jahre. Dieser Zeitraum ist zu lang. Für eine Beschleunigung müssen die Genehmigungsbehörden personell besser ausgestattet und verbindliche Vorgaben für einen zügigen Verfahrensablauf festgelegt werden. Geeignet sind hier z.B. Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte, die auch von den Behörden einzuhalten sind.
Klimaschutz ist Voraussetzung für Natur- und Artenschutz. Dennoch behindern aktuelle arten- und naturschutzrechtliche Regelungen den Ausbau Erneuerbarer Energien teilweise. Hier sind Anpassungen nötig. So sollte sich die Anwendung artenschutzrechtlicher Vorgaben am Schutz von Populationen orientieren, nicht am Schutz einzelner Individuen. Kurzfristig bedarf es wichtiger Klarstellungen, z.B. eine verbindliche quantitative Auslegung eines erhöhten Tötungsrisikos für einzelne Tiere (Signifikanzschwelle).
Windenergie an Land - unsere Handlungsempfehlungen an die Politik
Die Windenergie an Land muss stärker als bisher ausgebaut werden. Die Dringlichkeit hierfür wird durch das verschärfte 2030-Ziel der EU (-55%) sowie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz nochmals gesteigert. Die Ziel-Vorgaben sind nur mit einer Tiefen-Dekarbonisierung erreichbar, die ohne eine starke inländische Windstromproduktion nicht möglich ist.
Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen im EEG anheben
Ausbauprogramm auflegen, Hemmnisse beseitigen
Für die Windenergie an Land fordert EWE ein Ausbauprogramm, mit dem insbesondere die Hemmnisse bei der Flächenverfügbarkeit, den Genehmigungsverfahren sowie beim Artenzschutzrecht behoben werden.
Die Flächenverfügbarkeit sollte bundesweit mindestens 2% betragen. In den norddeutschen Bundesländern sind aufgrund der guten Standortbedingungen auch höhere Flächenanteile sinnvoll. Zentral und verbindlich sollte vorgegeben werden, in welcher Gemeinde welche geeigneten Flächen ausgewiesen werden müssen. Und: Die Bundesländer, die Sonderregelungen zu Mindestabständen eingeführt haben, müssen diese wieder abschaffen. Dies fördert einen bundesweiten Ausbau und die gerechte regionale Verteilung der Auswirkungen der Energiewende.
Die durchschnittliche Genehmigungsdauer von Windprojekten beläuft sich auf rund 2 Jahre. Dieser Zeitraum ist zu lang. Für eine Beschleunigung müssen die Genehmigungsbehörden personell besser ausgestattet und verbindliche Vorgaben für einen zügigen Verfahrensablauf festgelegt werden. Geeignet sind hier z.B. Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte, die auch von den Behörden einzuhalten sind.
Klimaschutz ist Voraussetzung für Natur- und Artenschutz. Dennoch behindern aktuelle arten- und naturschutzrechtliche Regelungen den Ausbau Erneuerbarer Energien teilweise. Hier sind Anpassungen nötig. So sollte sich die Anwendung artenschutzrechtlicher Vorgaben am Schutz von Populationen orientieren, nicht am Schutz einzelner Individuen. Kurzfristig bedarf es wichtiger Klarstellungen, z.B. eine verbindliche quantitative Auslegung eines erhöhten Tötungsrisikos für einzelne Tiere (Signifikanzschwelle).
Durch verlässliche Investitionsbedingungen die Finanzierungskosten senken
Der Ausbau der Windenergie an Land erfordert einen verlässlichen Investitionsrahmen, der Vertrauen in die Refinanzierung von Projekten schafft und dadurch die Finanzierungskosten senkt. Für uns ist dabei klar: Damit die EE-Ausbauziele tatsächlich erreicht werden, sind Ausschreibungen einschließlich Förderung weiter erforderlich. Diese schlägt jedoch bei Windenergie an Land immer weniger zu Buche, da die Projekte nur eine relativ geringe Förderung benötigen. EWE unterstützt die Einführung einer symmetrischen Marktprämie für neue EE-Anlagen, durch die potenzielle Mehrerlöse abgeschöpft und auf das EEG-Konto eingezahlt werden. Eine vollständige Abschaffung der Förderung lehnt EWE hingegen explizit ab, da dies die Planungssicherheit und Erreichung der Klimaziele gefährden würde.
Die im EEG enthaltene endogene Mengensteuerung kann zu einer Abwärtsspirale führen, da wirtschaftlich schwächere oder risikobehaftete Projekte nicht bis zur Genehmigungsreife verfolgt werden. Die Regelung sollte daher zurückgenommen werden, und die Bundesregierung sollte auf die dafür nötigen EU-rechtlichen Voraussetzungen hinwirken.
Wind Onshore und grüner Wasserstoff - Starke Partner auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft
Windenergie an Land und grüner Wasserstoff sind starke Partner auf dem Weg in die Klimaneutralität. Kosteneffizient erzeugter Windstrom kann mit P2G-Anlagen in Wasserstoff umgewandelt, über die gut ausgebaute Gasinfrastruktur verteilt und gespeichert und systemweit nach Bedarf eingesetzt werden. Grüner Wasserstoff wiederum ist ein Multi-Talent und entscheidend, um systemweit Klimaneutralität zu erreichen. Denn es gibt Anwendungsfelder, die mit erneuerbarem Strom nicht sinnvoll dekarbonisiert werden können und in denen grüner H2 die bessere Alternative ist, vor allem in den Sektoren Industrie und Verkehr.