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Kompass vor Meer

Klare Leitlinien für höchste Integrität

Wir sind uns bewusst, dass EWE in einem besonderen Maße Verantwortung in unseren Regionen trägt und daher auch stark im Fokus der Öffentlichkeit steht. Integrität und eine hohe Transparenz der Geschäftsabläufe sind wesentliche Voraussetzungen für den Geschäftserfolg. Compliance ist daher ein zentrales Thema und dementsprechend konsequent im Unternehmen verankert. So schaffen wir klare Leitlinien für ein nachhaltiges Verständnis.

Unter Compliance verstehen wir nicht nur die strikte Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, sondern auch die Ausrichtung unserer Handlungen an den Maximen von Nachhaltigkeit, Fairness und Sicherheit sowie den Werten der Unternehmenskultur. Festgehalten sind diese Prinzipien und Richtlinien im EWE-Verhaltenskodex, der für alles Handeln im Konzern den obersten Ordnungsrahmen bildet. Durch dieses Verständnis schaffen wir höchste Integrität im täglichen Umgang miteinander.

Unser EWE-Verhaltenskodex

Wir tragen Verantwortung als Teil der Gesellschaft

EWE trägt eine gesellschaftliche Verantwortung. Daraus ergibt sich die uneingeschränkte Berücksichtigung und Einhaltung der Gesetze bei allen geschäftlichen Entscheidungen. Unsere Verantwortung als Mitglieder der Gesellschaft spiegelt sich im EWE Verhaltenskodex wider.

Wir tragen Verantwortung in Geschäftsbeziehungen

Unseren Erfolg verdanken wir unseren qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen. Geschäfte, die durch unlautere Geschäftspraktiken zustande kommen, lehnen wir ausnahmslos ab. Unser Verhaltenskodex spiegelt diese Verantwortung als partnerschaftliches Unternehmen wider. 

Wir tragen Verantwortung am Arbeitsplatz

EWE schützt die Gesundheit aller Mitarbeitenden und sorgt für deren Sicherheit. Neben der persönlichen Sicherheit schützen wir die personenbezogenen Daten, die uns anvertraut wurden. Gleiches gilt für das EWE Know-How und unser Firmeneigentum.

Der EWE-Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Auch bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern handelt EWE nach transparenten Grundsätzen. Diese sind im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgehalten.

Menschenrechtliche Grundsatzerklärung

Wir betrachten die Wahrung der Menschenrechte als bedeutsamen Bestandteil unserer Unternehmensverantwortung und bekennen uns diese zu achten und einzuhalten. Dabei orientieren wir uns an internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten und Rahmenwerken. Mit der von der Unternehmensführung verabschiedeten Grundsatzerklärung machen wir unsere Bemühungen für die Öffentlichkeit transparent.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 01.01.2023 gelten für EWE die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hierzu berichten wir jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten im vergangenen Geschäftsjahr. 
Unsere Geschäftspartner können für Ihre LkSG-Risikoanalyse Informationen von uns auf der Plattform EcoVadis abfragen.

Hinweisgebersystem

EWE ist zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Bei EWE stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.

Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG.
EWE versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von EWE selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von EWE entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit. 

 

Unsere Compliance-Kontaktdaten

Konzern-Compliance-Stelle

EWE AG

Stichwort "Hinweis"
Tirpitzstraße 39
D-26122 Oldenburg

Tel: +49 162 2903669

Fax: +49 441 4805-1099

E-Mail: hinweis@ewe.de

Ombudsperson

Rechtsanwalt Jörn Beyer

HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
D-30171 Hannover

Tel.: +49 511 262 938-52

Fax: +49 511 262 938-99

E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht’s zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. 

Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.

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