Oldenburg, 27. August 2024. Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt, dass die Vergabe der 5G-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur nicht rechtmäßig erfolgte. Erstmals seit über 20 Jahren sahen die Vergabebedingungen keine Diensteanbieterverpflichtung für die Lizenznehmer vor. Da das Oldenburger Telekommunikations- und Energieunternehmen EWE in dem Vergabeverfahren eine unrechtmäßige politische Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Bundesnetzagentur sah, hat es über verschiedene Instanzen zunächst das Klagerecht erwirkt und anschließend erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese stärkt nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt“, sagt Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE TEL. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen – insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten. Nun besteht die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden.“
Die Bundesnetzagentur muss nun auch die Auflagen für die Lizenznehmer der 5G-Frequenzen neu entscheiden und dabei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln einbeziehen. So müssen auch die Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt und die Diensteanbieterverpflichtung von der Behörde neu bewertet werden. Diensteanbieter haben kein eigenes Mobilfunknetz. Sie benötigen einen Vertrag mit einem Netzbetreiber, um dessen Netz zu nutzen und eigene Mobilfunkprodukte an Privat- und Geschäftskunden zu verkaufen. Dafür zahlt der Diensteanbieter angemessene Entgelte an den Netzbetreiber. Frequenzen sind öffentliche Güter, die von der Bundesnetzagentur exklusiv vergeben werden. Daher forderten auch Monopolkommission, Bundeskartellamt und EU-Kommission eine Diensteanbieterverpflichtung im Rahmen der 5G-Frequenzvergabe. Dennoch waren seit der Vergabe der 5G-Frequenzen die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, ein Angebot zu unterbreiten. Daher stagniert der Wettbewerb zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
„Wir haben für faire Entscheidungen, fairen Zugang und faire Preise geklagt“, so Norbert Westfal, „wir wollen nichts geschenkt bekommen. Aber bisher erhalten wir nicht die Angebote von den Netzbetreibern, die wir für die Bedürfnisse unserer Kunden benötigen. Im Glasfasermarkt beweisen wir mit unserem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest, dass sich Investitionen und faire Zugänge für Anbieter ohne eigenes Netz nicht ausschließen, sondern sinnvoll ergänzen. Wir brauchen im Mobilfunkmarkt das Miteinander, das wir im Glasfasermarkt vorleben.“