Oldenburg, Strausberg, 6. Februar 2024. Während EWE seinen Strom- und Gaspreis in der Grundversorgung, wie angekündigt, über die Wintermonate unverändert lässt, wird der Oldenburger Energieversorger in diesem Tarifsegment zum 1. April den Strom- und Gaspreis anheben. Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH, insgesamt 210.000 Strom- und 105.000 Gaskunden. Sie erhalten in Kürze von EWE ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
EWE-Kunden zahlen ab April in der Grundversorgung für Strom pro Kilowattstunde brutto 38,95 Cent und damit 1,98 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis von derzeit brutto 199,55 Euro steigt auf brutto 206,29 Euro. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 62 Euro im Jahr. Diese Strompreisanhebung gilt nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Strom wird teurer durch Netzentgelte und Industrieumlage
Wie Oliver Bolay erläutert, muss EWE trotz eines sich stabilisierenden Energiemarktes den Strompreis anheben – aufgrund gestiegener Netzentgelte und einer gestiegenen Industrieumlage. Mit der Industrieumlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung werden besonders stromintensive Betriebe von den Netzentgelten befreit und die daraus entstehenden Kosten auf alle Letztverbraucher verteilt.
Rückkehr zu altem Mehrwertsteuersatz macht Erdgas teurer
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell netto 13,01 Cent auf netto 13,75 Cent. Da der aktuell bei Erdgas noch gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nach jetzigem Stand ab dem 1. April wieder auf 19 Prozent ansteigt, ergibt sich für EWE-Kunden dadurch ein neuer Bruttopreis von 16,36 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 14,71 Cent.
Für den Grundpreis gilt: Der jährliche Netto-Grundpreis steigt von 170,36 Euro auf 175,94 Euro. Durch die Mehrwertsteueranhebung ergibt sich aus dem neuen Nettopreis ein Bruttopreis von 209,37 Euro. Ohne die Anhebung der Mehrwertsteuer läge der Bruttopreis bei 188,26 Euro.
Als wesentlichen Grund für den Anstieg des Nettopreises bei Erdgas nennt Oliver Bolay den Anstieg des CO2-Preises und die auch bei Erdgas leicht gestiegenen Netzentgelte.
Einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 17.500 Kilowattstunden Erdgas entstehen ab dem 1. April durch die Preisanhebung und die Anhebung der Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von 455 Euro.
EWE bietet günstigere Sonderprodukte mit fester Laufzeit und Preisgarantie
Der Großteil der EWE-Strom- und Gaskunden nutzt laut Bolay so genannte Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie von zwölf Monaten. Diese seien deutlich günstiger als die Grundversorgungstarife. Sechs Wochen vor dem kundenindividuellen Ende der Vertragslaufzeit schreibt EWE diese Kunden an und bietet ihnen eine Verlängerung des Vertrages an, zu dem Preis, der dann für das jeweilige Laufzeitprodukt gilt. Das heißt, Kunden können sich den dann gültigen Preis wieder für zwölf Monate sichern.
Abschläge erhöhen, um Nachzahlungen zu vermeiden
EWE rät von der Preisanpassung betroffenen Kunden dazu, die monatlichen Abschlagsbeträge entsprechend anzupassen, um so Nachzahlungen zu vermeiden. Unter anderem über den EWE-Online Service-Bereich „Mein EWE“ können Kunden Abschlagsbeträge selbstständig ändern.
Auch weiterhin sparsam mit Energie umgehen
EWE empfiehlt auch, mit Energie sparsam umzugehen – mit Blick auf die Schonung von Ressourcen und den Schutz des Klimas. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden.
Weitere Informationen zur Preisanpassung unter: www.ewe.de/preise