Oldenburg, Strausberg, 7. September 2022. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt EWE zum 1. November 2022 weiter. Die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigte Absenkung der auf Erdgas erhobenen Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent wird EWE an alle Gaskunden weitergeben, sobald dieses gesetzlich beschlossen wurde.
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und -kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441-8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und -kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441-8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell