Energiepolitik ist ein Teil der Wirtschaftspolitik eines Landes und umfasst die gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen zur Bereitstellung, Verteilung und Nutzung einer für die Versorgung des Landes ausreichenden Menge Energie. Dazu gehören zum einen die Ausgestaltung der Art der genutzten Energieträger – zum Beispiel Kohle, Gas, Öl oder erneuerbare Energien –, zum anderen die Ermittlung und Deckung des Energiebedarfs sowie der Einkauf und Absatz auf den nationalen und internationalen Energiemärkten.
Wichtig ist, flächendeckend zu jeder Zeit genügend Energie im Land bereitzustellen und den Energiesektor zukunftsfähig zu gestalten. Dabei sollte die Energiepolitik idealerweise wie folgt sein:
- sicher,
- preiswert,
- wirtschaftlich und
- umweltschonend
Neben einem möglichst wirtschaftlichen Einsatz von Energieträgern und der Versorgungssicherheit steht eine klimafreundliche Nutzung im Fokus. Diese drei Faktoren bilden das sogenannte energiepolitische Zieldreieck.