Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Strom durch erneuerbare Energien, um die Energiewende zu erreichen. Seit der Verabschiedung wurde es immer wieder weiterentwickelt. So erhält das EEG immer wieder Änderungen und erscheint in verschiedenen Novellen.
Bei der Verabschiedung 2000 war beispielsweise die Einführung des Vorrangprinzips zentral, während die Novelle 2004 die Fördersätze der Betreiber von Anlagen von erneuerbaren Energien änderte. Weitere Änderungen traten mit dem EEG 2009, 2012, 2014 und 2017 in Kraft.